In den kommenden Wochen ist die Teilnahme am Präsenzunterricht nur mit dem Nachweis eines negativen Testergebnisses in Form der Unterschrift eines Erziehungsberechtigten oder eines Arztes/ Testzentrums möglich. Kinder ohne den entsprechenden Nachweis dürfen das Schulgebäude nicht betreten. Die Testkits erhalten die Kinder jeweils in der Schule.

Führen Sie den Test vor dem Gang zur Schule durch und dokumentieren Sie mit Testdatum und Ihrer Unterschrift die wöchentlich durchgeführten Selbsttests. Damit bestätigen Sie gleichzeitig ein negatives Testergebnis. Die Schule sammelt die Dokumentation für die Statistik ein und testiert Ihnen die durchgeführten Testungen.

Die Schulen erfassen und dokumentieren die durchgeführten Testungen, Namen werden jedoch nicht erfasst. Im Falle eines positiven Testergebnisses sind Sie verpflichtet, unverzüglich einen PCR Test durchführen zu lassen. Bis zum Erhalt des PCR-Testergebnisses dürfen Sie die Schule nicht betreten.

Jeweils Montags, Mittwochs und ab dem 27. 09. zusätzlich Freitags testen sich die Kinder zu Hause und bringen das Blatt mit dem entsprechenden Nachweis mit in die Schule.

Zum Umgang mit einem positiven Testergebnis beachten Sie bitte folgende Handreichung.

Weitere Informationen des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport zur Teststrategie des Landes Baden- Württembergs.